KJH - Kinder- und Jugendhilfe GmbH





Wie können Sie Hilfe beantragen? (1/3)

1. Ausgangssituation: Sie bemerken, dass Sie zu Hause mit Ihren Kindern/Jugendlichen Schwierigkeiten haben, bei denen Sie allein nicht mehr weiterkommen.

2. Kontaktaufnahme: Sie wenden sich an das für Sie zuständige Jugendamt, beschreiben Ihre Situation und beantragen „Hilfe zur Erziehung“ nach § 27ff SGB VIII. Gemeinsam mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter überlegen Sie, welche Form der Unterstützung in welchem Umfang sinnvoll erscheint.

3. Anfrage bei future : Der für Sie zuständige Jugendamtsmitarbeiter wendet sich an einen freien Träger der Jugendhilfe, z.B. an die future Kinder- und Jugendhilfe und fragt an, ob die gewünschten Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden können. Bei der Festlegung des Trägers steht Ihnen ein Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII zu.

4. Planung: Ein erstes Kennenlerngespräch mit Ihnen, dem zuständigen Jugendamtsmitarbeiter und der Geschäftsführung/Pädagogischen Leitung von future findet statt. Ein erster vorläufiger „Hilfeplan“, in dem die gemeinsam zu erarbeitenden Ziele benannt und die anzunehmende erforderliche Zahl der Fachleistungsstunden festgehalten werden, wird erstellt.

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